ANFÄNGE DES BRANDSCHUTZES

Die Anfänge des Siegener Brandschutzes reichen weit zurück. Überliefert sind die ersten Schutzmaßnahmen aus der Zeit um 1455.

15. Jahrhundert

Damals zogen sogenannte "Schauwachen" durch die Stadt. Allerdings taten sie das nur zu besonderen Anlässen, nämlich immer dann, wenn vornehme Herrschaften und ihr Gefolge vor Ort waren. Die Aufgabe der Schauwachen war es, darauf zu achteten, dass in den Herbergen das Feuer ordentlich bewacht wurde.

Ledereimer und Leitern

Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts sind außerdem einige Anschaffungen zum Feuerschutz dokumentiert. Besonders wichtig waren damals sogenannte "Feuereimer", lederne Behälter zum Wassertransport. Auch zahlreiche Feuerleitern wurden angeschafft.

Besondere Strafmaßnahme

Zu Zeiten der großen Dürre 1493 erschien die Gefahr eines Feuerausbruchs besonders hoch. Daher gab es eine Anordnung unter Strafandrohung: Wer nicht wenigstens eine Bütt mit Löschwasser vor seinem Haus stehen hatte, um im Ernstfall schnell handeln zu können, der sollte einen Quart (etwas mehr als einen Liter) Wein abgeben.

Die Zünfte müssen ran

Zwei Jahre später, 1495, verstärkten sich die Maßnahmen zur Brandschutz-Vorsorge: Es wurden alle Handwerker zum Löschdienst regelrecht gezwungen. Das kann als die erste planmäßige Maßnahme zur Feuerbekämpfung gesehen werden. Im Zunftbrief war zudem festgesetzt, dass jede Zunft mindestens zwei Feuerleitern bereithalten musste und dass alle Handwerker im Brandfall Eimer und Leitern tragen mussten. Gleichzeitig wurde von der Landesregierung, damals Graf Johann von Nassau, das Feuerholen aus dem Nachbarhaus in einem offenen Gefäß verboten. Auch Fackeln durften nicht mehr umhergetragen werden, Bäcker und Schmiede sollten nur am hellen Tag arbeiten und Schmiedestätten durften nicht an Hauptverkehrsstraßen liegen. Strenge Kontrollen von Schornsteinen und Feuerstätten alle zwei Wochen zeigen, welch wichtige Rolle der Feuerschutz in jenen Tagen spielte.

16. Jahrhundert

Ein Jahrhundert später wurden die Regeln noch etwas strenger. Die Verordnungen zum Feuerschutzwesen durch Graf Johann den Älteren der nassauischen Landesregierung schrieben vor:

Verschärfte Vorsorge

  • zahlreiche lederne Eimer für Schloss, Rathaus, Gaffeln, Zunft- und Schützenstuben
  • große Wasserbütten vor den Häusern und Ledereimer bereitzuhalten (wobei sich die Anzahl am Wohlstand der Bürger orientierte – wer mehr hatte, musste auch mehr vorsorgen)
  • große Gefäße auf Schlittenschienen bei den Brunnen
  • Leitern, Feuerhaken, Beile, Hämmer, Leinwandtücher auf Strohdächern
  • die Verpflichtung bestimmter Bürger zu Löscharbeiten im Notfall
  • ein Verbot der Lagerung von Stroh, Holz und Heu im Wohnhaus

17. Jahrhundert

1616 erließ die nassauische Landesregierung eine neue Feuerordnung.

"Zwangsverpflichtung" für alle

Danach wurden besondere "Feuerbeseher" unter den Beamten ernannt und jedem Bürger und jeder Bürgerin wurden für den Brandfall eine seinen bzw. ihren Fähigkeiten und Beruf entsprechende Hilfeleistung zugeschrieben: So wurden nicht nur Handwerker, sondern auch Mägde, Wirtsleute oder Fuhrleute integriert; Schultheiße sollten die Ordnung aufrechterhalten und das Volk "zur eifrigen Arbeit anhalten".

Durchorganisierter Brandschutz

Es wurden pro Dorf oder Stadtquartier zwei Brandmeister bestimmt – sie sorgen für die Instandhaltung und Wiederersetzung von Löschgeräten. Viermal jährlich fanden Übungen statt, die die Maßnahmen probten. Vom Bürger- und Einzugsgeld und vom Eintrittsgeld neuer Meister in die Zünfte wurden neue Ledereimer beschafft.

Strafen nicht nur für Brandstifter

Es drohten Geldstrafen bei der Verursachung eines Brandes. Man durfte außerdem nicht selbst versuchen zu löschen oder einen Brand verheimlichen. Nach Brandlöschung wurden alle Schäden und die Ursachen der Brandentstehung untersucht. Und nicht nur die Verursacher des Feuers wurden bestraft, sondern auch die "Säumigen" bei Löscharbeiten, also jene, die ihren zugeteilten Aufgaben nicht nachgekommen waren. Andererseits kam die vorgeschriebene Feuerordnung den Opfern zugute: Die gesamte Bürgerschaft übernahm Kosten für Behandlung von denen, die zu Schaden gekommen waren.

E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram