GEHOBENER FEUERWEHRTECHNISCHER DIENST

Einstellungsvoraussetzung: Abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Fachhochschulstudium oder eine für die Feuerwehrtätigkeit geeigneten Fachrichtung, wie Betriebswirtschaftslehre Architektur, Lehramt.

Vorbereitungsdienst: Zwei Jahre mit vier Ausbildungsabschnitten:

  • Grundausbildung des mittleren Dienstes
  • Erlernen und Festigen der Aufgaben als Gruppen- und Zugführer(in)
  • Wissenschaftliche und brandschutztechnische Grundlagen
  • Technik der Feuerwehr Führungs- und Einsatzlehre
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Allgemeine Rechtsgrundlagen und Verwaltungslehre
  • Im Anschluss an den Vorbereitungsdienst: Brandinspektorenlehrgang am Institut der Feuerwehr mit Abschluss Laufbahnprüfung.

Tätigkeitsbereiche nach erfolgreicher Laufbahnprüfung:

Einsatzdienst:

Einsatzleitung bei der Brandbekämpfung, der Rettung von Personen und Tieren der Bergung von Sachgütern, der Beseitigung von Hindernissen nach Unfällen und Unwettern sowie der Beseitigung von allgemeinen Gefahrenzuständen oder Gefahren für die Umwelt

Innendienst:

  • Diensteinteilung und Erstellung von Einsatzplänen
  • Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Theorie und Praxis
  • Kontrolle der Einsatzbereitschaft und Betriebbereitschaft aller technischen Einrichtungen
  • Anordnen und Überwachen der Werkstattarbeiten
  • Mithilfe bei der Erledigung von Personalangelegenheiten
  • Sachbearbeiter/-in bzw. Sachgebietsleiter/-in in den Fachabteilungen, Wachleiter/-in, Abteilungsleiter/-in, Leiter/-in von hauptamtlichen Feuerwehren

Aufstiegsmöglichkeiten: von der/dem Brandinspektor/-in über die/den Brandoberinspektor/-in, der(m) Brandamtmann/-frau, der(m) Brandamtstrat/-rätin)

Für gesondert fähige und geeignete Beamten/-innen des gehobenen Dienstes ist die Zulassung zur Einführungszeit für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst möglich.


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