VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ 
FEUERSCHUTZ UND RETTUNGSDIENST

Ziel des Vorbeugender Brandschutzes ist es, der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Als sogenannte „Brandschutzdienststelle“ gibt die Feuerwehr Siegen hierzu im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren Stellungnahmen ab, ob die Schutzziele durch die geplanten Maßnahmen erreicht werden oder gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

MEIK BREITENBACH
Brandamtsrat

Arbeitsgruppenleiter
Vorbeugender Brandschutz

Stellungnahmen in Bauaufsichtlichen Verfahren 
Wiederkehrende Prüfungen nach Sonderbauordnung Löschwasserversorgung Brandmeldeanlagen und Brandverhütungsschauen

KONTAKT:

RAUM:
11 (OG FW)
TELEFON:
(0271) 404-4769
E-MAIL:
m.breitenbach@siegen.de


CHRISTIAN SCHUH
Brandamtmann

Stellungnahmen im Bauaufsichtlichen Verfahren 
Wiederkehrende Prüfungen nach Sonderbauordnung, Löschwasserversorgung Brandmeldeanlagen und Brandverhütungsschauen

KONTAKT:

RAUM:
09 (OG FW)
TELEFON:
(0271) 404-4723
E-MAIL:
c.schuh@siegen.de


UDO STEUBER
Brandamtmann

Stellungnahmen im Bauaufsichtlichen Verfahren 
Wiederkehrende Prüfungen nach Sonderbauordnung, Löschwasserversorgung Brandmeldeanlagen und Brandverhütungsschauen

KONTAKT:

RAUM:
12 (OG FW)
TELEFON:
(0271) 404-4716
E-MAIL:
u.steuber@siegen.de


BERND SCHÄFER
Brandoberinspektor

Brandverhütungsschauen
Wiederkehrende Prüfungen nach Sonderbauordnung
Brandsicherheitswachen Feuerwehrpläne



KONTAKT:

RAUM:
13 (OG FW)
TELEFON:
(0271) 404-4717
E-MAIL:
b.schaefer@siegen.de

Der Vorbeugende Brandschutz

Die Mitarbeiter im Vorbeugenden Brandschutz sind Fachberater für die Genehmigungsbehörden. Dies bedeutet, dass beispielsweise das Bauaufsichtsamt einen Bauantrag dem Vorbeugenden Brandschutz zur Bewertung vorlegt. Dieser prüft, ob spezielle Einrichtungen wie Rauchmelder, Fenster zur Rettung von Menschen, Löschanlagen oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich oder einzuplanen sind. Nach der Bewertung wird der Antrag zusammen mit einer Stellungnahme an die zuständige Behörde zurückgeschickt. Diese entscheidet über die weitere Umsetzung der Beurteilung der Feuerwehr. Berücksichtigt werden folgende Punkte:

  • Können sich alle Menschen im Gebäude schnell genug retten bzw. gerettet werden?
  • Wird eine Brandausbreitung verhindert?
  • Kommt die Feuerwehr schnell und einfach auf das Grundstück und in das Gebäude?
  • Steht ausreichend Löschwasser zur Verfügung?
  • Muss Löschwasser zurückgehalten werden können?
  • Sind betriebliche Maßnahmen für den Brandfall zu erarbeiten?
  • Genehmigungs- und Planungsverfahren, Löschwasserversorgung

Gesetzliche Grundlage dieser Stellungnahmen bilden bauordnungsrechtliche Vorschriften, wie die in Nordrhein-Westfalen gültige Landesbauordnung (LBO) sowie weitere unterschiedliche Verordnungen, Normen und sonstige anerkannte Regeln der Technik. 

Für weitere Information über den Vorbeugenden Brandschutz

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